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Nach den Förderbestimmungen des Bay. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie werden im Rahmen der Auslandsprojekte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert, welche die KMU-Kriterien der EU 

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Umsatz nicht mehr als 50 Mio. EURO pro Jahr oder Bilanzsumme nicht höher als 43 Mio. EURO
  • keine Beteiligung eines Großunternehmens (Nicht-KMU) mit 25% oder mehr

erfüllen und ihren Hauptsitz bzw. wesentliche Betriebsstätte in Bayern haben.